Im Band Assurance werden erstmals die Prüfungsleistungen außerhalb der Abschlussprüfung in einem Werk systematisiert und zusammengefasst.
Prüfungen dieser Art sind teilweise vom Gesetzgeber im HGB oder AktG bzw. in spezialgesetzlichen oder Branchenregelungen festgeschrieben. Gleichwohl sind auch freiwillige Überlegungen oder in Satzungen oder Statuten verankerte Regeln Grund für die Nachfrage nach derartigen Vertrauensleistungen.
Assurance-Aufträge werden ausgeführt, wenn
Aufträge zur Prüfung entstehen auch bei der Kontrolle gewährter Zuschüsse, der Bekräftigung ordnungsgemäßer Nachhaltigkeitsberichterstattung oder Einzelfragen bei der Gründung von Unternehmen, Kapitalerhöhungen mit Sacheinlagen oder bei unzulässigen Unterbewertungen.
Zu den Assurance-Leistungen gehören die Systemprüfungen, z.B. von Corporate Governance Systemen, also Risikomanagement-, Compliance- (auch Tax Compliance), internen Revisions- oder Kontrollsystemen einschl. derer bei externen Dienstleistern.
Softwareprüfungen und projektbegleitende Prüfungen, Prüfungen nach Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Prüfungen der Vollständigkeitserklärung für in den Verkehr gebrachte Verkaufsverpackungen, aber auch die Prüfung der Systeme zur Einhaltung von Bestimmungen der European Market Infrastructure Regulation (EMIR) runden das breite Spektrum von Assurance-Aufträgen ab.
Verwandte Leistungen sind Aufträge zur Erstellung von Abschlüssen, zur Durchführung von vereinbarten Untersuchungshandlungen sowie im Zusammenhang mit Finanzinformationen in Wertpapier- oder Verkaufsprospekten.
Eine Übersicht über den Inhalt finden Sie hier: Assurance Inhaltsübersicht
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